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Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb TSV 1860 Ansbach e.V. (STAND: 28.01.2022)

Liebe TSV-Mitglieder, liebe Eltern und Kinder, wir bitten die Nachfolgenden Infos zum aktuellen Sportbetrieb aufmerksam
durchzulesen. Wir versuchen die Informationen so aktuell wie möglich zu halten!


Wichtigste Änderungen ab 28.01.2022 !!!

Im gesamten Indoor Sportbereich gilt weiterhin 2G PLUS - Regel.


Dies bedeutet, dass der Zugang zu der Teilnahme am Sport in Innenräumen nur erlaubt ist, wenn man :

- geboostert ist, siehe unten

- geimpft oder genesen ist + zusätzlich einen negativen Testnachweis   vorweisen kann

- sowie Schülerinnen und Schüler, welche den regelmäßige Testungen im Rahmen des     Schulbesuchs unterliegen ( gilt bis zum Ablauf des 09.Februar 2022)

Ausnahmen haben

- noch nicht eingeschulte Kinder

- Kinder bis zum sechsten Geburtstag

Im gesamten Outdoor Bereich, Sport unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung, gilt die 2G Regel

(für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2 G plus)
Die Sportausübung ist weiterhin unter Beachtung der gängigen Abstandsregelungen

(u.a. ohne Gruppenbegrenzungen, mit Körperkontakt) möglich – dies gilt über alle Sportarten hinweg und gilt sowohl Indoor als auch Outdoor.

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • eines PoC-Antigentests („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24  
   Stunden vorgenommen wurde, vorzulegen.


Die Kosten für den Selbsttest tragen die Mitglieder selbst.

Als Verein ist es uns nicht möglich, diese Kosten für all unsere Mitglieder zu übernehmen.  


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Wann gelte ich als „geboostert“?
Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist, gelten
als „Geboostert“. Folgende Kombinationen sind zu beachten:
• Geimpft-geimpft-geimpft
• Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus
   drei Monate → Zweitimpfung)
• Geimpft-geimpft-genesen (vollständige Immunisierung → genesen)
• Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA →
   plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)

Geboosterte Personen sind von der Testnachweispflicht im Rahmen von 2Gplus ausgenommen.