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Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge des TSV 1860 Ansbach e. V. staffeln sich folgendermaßen:
Beitragssätze Hauptverein TSV 1860 Ansbach e.V. (ab 01.01. 2025)pro Monat
Erwachsene15 €
Paare und Ehepaare25 €
Rentner und Pensionisten ab 65 Jahren (gegen Nachweis)10 €
Familie 1:
1 Elternteil mit 1 Kind bis 25 Jahre (gegen jährlichen Nachweis ab 18 Jahre als Auszubildender, Schüler oder Student)
23 €
Familie 2:
mind. 1 Elternteil mit Kinder bis 25 Jahre (mindestens 3 Personen) (gegen jährlichen Nachweis ab 18 Jahre als Auszubildender, Schüler oder Student)
28 €
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr10 €
Auszubildende, Schüler und Studenten ab 18 Jahren (gegen jährlichen Nachweis)10 €
Bundesfreiwilligendienst und Soziales Jahrfrei
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig einen Monatsbeitrag
Die Kündigung ist jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich möglich (siehe Satzung §3 Absatz 3).
Neumitglieder haben ein schriftliches Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 3 Monate (gültig ab 01.01.2011).
Wenn Sie bereits Mitglied im TSV 1860 Ansbach e. V. sind, können Sie alle Sportangebote (18 Abteilungen!) nutzen.

Abteilungsbeitrag

Folgende Abteilungen haben einen zusätzlichen Abteilungsbeitrag:
Beitragpro Jahr
Erwachsene90 €
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr45 €

Wir haben keine Abteilungssonderbeiträge!

Jedoch sind als Gaubeitrag an den Bayerischen Schützenbund zu zahlen:

17,20 € pro Jahr (Schützen ab 21 Jahren),
14,20 € pro Jahr (Junioren 18 – 20 Jahre),
9,90 € pro Jahr (Jugend 15 – 17 Jahre) sowie
9,90 € (Schüler bis 14 Jahre)

Der Betrag wird jeweils im Januar fällig.
Weitere Kosten entstehen nicht.

Beitragpro Jahr
Erwachsene40 €
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre20 €

1. Die Sonderbeiträge der Tennisabteilung staffeln sich wie folgt:

Beitragpro Jahr
Erwachsene75 €
Ehepartner60 €
Schüler, Student, Azubi25 €
Kinder ab 8 Jahren bis 18 Jahre25 €
passive Mitglieder20 €

2. Die Beiträge sind jährlich zu zahlen.

3. Arbeitsstundenregelung:

  1. Jedes aktive Mitglied ab dem Alter von 18 Jahren hat jährlich fünf Arbeitsstunden zu leisten; im Alter von 16 und 17 Jahren beträgt die jährliche Arbeitsstundenzahl drei. Von der Leistung von Arbeitsstunden freigestellt sind Mitglieder unter 16 Jahren und passive Mitglieder.
  2. Die Arbeitsstunden dienen dem Erhalt der Tennisanlage.
  3. Abgeleistet werden können die Arbeitsstunden z.B. durch:
    1. Mitarbeit bei der Instandsetzung oder Stilllegung der Plätze im Frühjahr bzw. Herbst
    2. Renovierungs- und Pflegearbeiten während der laufenden Saison
    3. Pflege der Außenanlagen, z. B. Unkraut jäten, Gras/Moos am/im Platz beseitigen
    4. Arbeiten nach Aufforderung oder Rücksprache mit dem technischen Leiter
    5. Reinigung des Tennisheims
  4. Alle Arbeitstermine werden durch elektronische Mitteilungen oder auf der Internetseite der Tennisabteilung oder durch Aushang im Tennisheim bekannt gemacht.
  5. Die geleisteten Arbeitsstunden werden in einer Liste vom Sportwart oder einem Mitglied der Abteilungsleitung erfasst.
  6. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 12,- € in Rechnung gestellt. Der Betrag wird von der Abteilungsleitung aufgrund der unter e) genannten Liste festgesetzt und am 30.11. des Jahres eingefordert.
Beitragpro Monat
Erwachsene3,50 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre1,50 €
Familie6,00 €
Rentner, Schüler, Studenten, Azubi1,50€
Beitragpro Monat
Ausbildungsstufe 1 (4 - 6 Jahre)15 €
Ausbildungsstufe 2 - 5 (6 – 10 Jahre)25 €
Jugendclub (10 - 12 Jahre)15 €
Beitragpro Jahr
bis 18 Jahre20 €
über 18 Jahre40 €
Beitragpro Jahr
pro Person20 €
Beitragpro Jahr
bis 18 Jahre20 €
über 18 Jahre40 €
Beitragpro Jahr
pro Person60 €

Zusatzbeitrag bei Mitgliedschaft

Beitrageinmalig
10er Karte30 €

Zusatzbeitrag bei Mitgliedschaft

Beitrageinmalig
pro Person25 €
Beitragpro Monat
Erwachsene3,50 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre1,50 €
Familie6,00 €
Rentner, Schüler, Studenten, Azubi1,50€

Sepa Lastschrift­mandat

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt. Wir werden diese in ein SEPA-Lastschriftmandat mit folgenden Angaben übernehmen:

  • Zahlungsempfänger: TSV 1860 Ansbach e.V.
  • Gläubiger -ID: DE17TSV00000066496
  • Mandats-ID: Ihre Mitglieds-oder Zahlernummer

Wir werden Sie, über diese Website hinaus, auch auf ihrem nächsten Kontoauszug über die Umstellung informieren. Bitte prüfen Sie die Angaben. Sofern wir nichts von Ihnen hören, werden wir die Beiträge künftig als SEPA-Lastschrift zu den vereinbarten Terminen bzw. Fälligkeitsterminen abbuchen.